Mieter fragen, die ebm antwortet

Wir haben unsere Warteliste geschlossen und können Bewerbungen derzeit leider nicht berücksichtigen. Sie haben aber jederzeit die Möglichkeit, sich auf eine freie Wohnung zu bewerben, wenn diese in unserem Online-Portal angeboten wird. Bitte informieren Sie sich dazu auf unserer Homepage hier (https://ebm-muenchen.de/wohnungen/). Wenn Interesse an einer bestimmten Wohnung aus dem Angebot besteht, dann bewerben Sie sich bitte mit dem Onlineformular. Es werden Bewerbungen nur auf diesem Weg angenommen.

Unterlagen in schriftlicher Form können von uns so nicht bearbeitet werden. Bitte bewerben Sie sich daher immer über unsere Homepage. Im Ausnahmefall gibt es auch die Möglichkeit, den Computer im Eingangsbereich der ebm zu verwenden. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich.

Grundsätzlich kann sich jeder auf angebotene Wohnungen bewerben, Mitarbeiter der Bahn und deren Beteiligungsunternehmen werden jedoch bevorzugt.

Ja, die ebm besitzt ca. 400 sozial geförderte Wohnungen, bei denen entweder ein Wohnberechtigungsschein vorhanden oder eine Zusage für das MünchenModell Genossenschaft vorliegt. Dies wird bei der Wohnungsausschreibung auch vermerkt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter München Modell.

Eine Mitgliedschaft begründet sich nur in Verbindung mit einem Mietverhältnis.

Auf unserer Homepage sind alle Anträge und Formulare zum Download hinterlegt. Hier (Kundendaten (aareon.com) kann der Tauschantrag online ausgefüllt werden. Wenn wir ein passendes Tauschangebot für sie haben, werden Sie schriftlich informiert und zur Wohnungsbesichtigung aufgefordert.

Je nach Wohnanlage stehen Tiefgaragen, Einzelgaragen oder Stellplätze im Freien zur Verfügung. Da in fast allen Wohnanlagen zu wenig Stellplätze vorhanden sind, ist in den meisten Fällen mit einer längeren Wartezeit zu rechnen. Hier (https://ebm-muenchen.de/fileadmin/user_upload/Service/Downloads/pdf/ebm-service-downloads-garage-oder-stellplatz-antrag.pdf) können Sie den Antrag online ausfüllen.

Ja. Gemäß Miet- oder Nutzungsvertrag müssen Sie alle Personen melden, welche mit Ihnen in Ihrer Wohnung leben. Hierzu nutzen Sie bitte unser Formular (https://ebm-muenchen.de/fileadmin/user_upload/Service/Downloads/pdf/Anmeldung_Familienmitglied.pdf).  Bitte übersenden Sie uns zusätzlich eine Fotokopie der Heiratsurkunde und des Ausweises Ihres Ehepartners.

Ja. Gemäß Miet- oder Nutzungsvertrag müssen Sie alle Personen melden, welche mit Ihnen in Ihrer Wohnung leben. Hierzu reichen Sie uns bitte zur Anmeldung Ihres Kindes eine Kopie der Geburtsurkunde ein. Hier können Sie die Anmeldung online ausfüllen (https://ebm-muenchen.de/fileadmin/user_upload/Service/Downloads/pdf/Anmeldung_Familienmitglied.pdf).

Beachten Sie hierzu die normale Besucherfrist von sechs Wochen. Über diesen Zeitraum hinaus muss Ihr Besuch angemeldet werden.

Die Aufnahme eines Untermieters in ein bestehendes Mietverhältnis prüft und entscheidet die ebm im Einzelfall. Sie reichen bitte unser Formular (https://ebm-muenchen.de/fileadmin/user_upload/Service/Downloads/pdf/ebm-service-downloads-aufnahme-untermieter.pdf) inkl. einer Ausweiskopie des Untermieters bei uns ein. Bei Zustimmung erhalten Sie eine Genehmigung von uns. Für den Untermieter fällt ein Zuschlag in Höhe von 50,00 Euro monatlich an. Zudem sind die Namensschilder zu ändern. Die Kosten hierfür gehen zu Ihren Lasten.

Auf unserer Homepage www.ebm-muenchen.de/service/downloads unter Service und Downloads finden Sie die passenden Formulare.

Auf unserer Homepage finden Sie unser Kündigungsformular (https://ebm-muenchen.de/fileadmin/user_upload/Service/Downloads/pdf/ebm-service-downloads-kuendigung-wohnung.pdf). Das Mietverhältnis kann nur durch den Vertragsinhaber gekündigt werden. Dabei ist zwingend eine persönlich unterschriebene Kündigung durch den Vertragsinhaber erforderlich. Nachdem die Kündigung eingegangen ist, erhalten Sie von uns eine Kündigungsbestätigung.

Nein, die Mitgliedschaft ist separat durch ein eigenes Formular zu kündigen. Diese wird Ihnen mit der Kündigungsbestätigung der Wohnung übersandt.

In unseren neu gebauten Häusern sind in der Regel Räume zum Abstellen für Kinderwägen vorhanden. In unseren Altbaubeständen - das sind die meisten unserer Häuser – ist dies leider nicht der Fall. Es muss explizit in jedem Fall geprüft werden, wo Platz zum Abstellen eines Kinderwagens besteht (wie z. B. im Treppenhaus, im Kellergeschoss, im eigenen Kellerabteil oder in der Wohnung). Hier sind unbedingt die Fluchtwege frei zu halten und Brandschutzauflagen zu beachten. Vereinzelt wurden in den Außenbereichen verschiedener Wohnanlagen dafür zusätzliche Abstellplätze geschaffen. Bei Interesse informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Hausmeister.

Grundsätzlich unterliegen Hunde und Katzen der Genehmigungspflicht in unserer Genossenschaft. Den Antrag finden Sie hier (https://ebm-muenchen.de/fileadmin/user_upload/Service/Downloads/pdf/ebm-service-downloads-tierhaltegenehmigung.pdf) Beachten Sie zur Haustierhaltung unsere Hinweise in der aktuellen Hausordnung.